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last update 08.05.2024

    Ing.-Büro Zitzelsberger

    Fremdverschuldeter Unfall und Schadengutachten
    Vereinbaren Sie gleich einen Besichtigungstermin mit uns. mobil immer erreichbar 0172-8516621

    • Freie Wahl des Gutachters
    • Recht auf kostenlosen Anwalt! Bitte nehmen Sie sich Einen (BGH und ADAC empfehlen das auch).
    • Die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt gilt nur noch eingeschränkt. Ihr Anwalt berät Sie.
    • Freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht (falls die Vorschriftsmäßigkeit/Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sind) reparieren zu lassen.

    Beachten Sie: Die Kosten für Reparatur, Gutachten, Ihren Anwalt sowie alle weiteren mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichversicherung.

    Bei Unfallschaden durch Fremdverschulden sind Sie laut BGB so zu stellen (zumindest finanziell), als wäre der Schaden nicht eingetreten.
    Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparatur- und aller weiterer Kosten und Werte fertigen wir für Sie das entsprechende Schadengutachten.
    Lassen Sie deshalb IMMER ein Gutachten erstellen, auch wenn die gegnerische Versicherung vorgibt, mit einem Kostenvoranschlag zufrieden zu sein. Nur mit unserem Gutachten bekommen Sie alle Kosten und Werte, die Ihnen zustehen optimal und unabhängig berechnet.

    Beauftragen Sie außerdem IMMER einen Anwalt mit dem Management Ihrer Angelegenheit. Er kostet SIE NICHTS und bietet Ihnen vollen Service. Und nur so ist gewährleistet, dass beide Parteien (Anwalt - Versicherung) auf einer Augenhöhe miteinander kommunizieren.

    Eigenverschuldeter Unfall

    Ihre eigenen Reparatur- und Gutachterkosten ersetzt Ihre Vollkasko - sofern abgeschlossen.

    • Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!

    Schaden durch Wind, Wetter oder Wild

    Reparatur- und Gutachterkosten an Ihrem Fahrzeug ersetzt Ihre Teilkasko - sofern abgeschlossen.

    • Bitte beachten Sie: Keine freie Gutachterwahl!

    Rechtlicher Hinweis

    Wir dürfen keinerlei Rechtsberatung geben. Darum kontaktieren Sie bei unklarer Rechtslage bitte unbedingt Ihren Anwalt.